Gibt es eine Obergrenze für Vertretungsstunden?

Grundsätzlich gilt die Festlegung entsprechend Ihrer Ausbildungsplanung, d.h. zu Beginn 6 Stunden Unterricht, 6 Stunden Hospitation, später 10 Stunden Unterricht und 2 Stunden Hospitation. Aus dem Pool der Hospitationsstunden können zeitweilig auch Vertretungsstunden zugeordnet werden, aber diese sollten nicht dazu führen, dass Sie überhaupt keine Möglichkeiten der Hospitation haben. Es ist auch in Ausnahmesituationen möglich, dass Sie über die 12 Stunden hinaus eingesetzt werden.