Wer legt fest, welche/r Ausbilder/in am Kolloquium teilnimmt?

In der OVP steht im § 24 Absatz 1: „Für die Planung, Organisation und Durchführung der Prüfung und der Wiederholungsprüfungen sind die Studienseminare zuständig. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungsverfahren verantwortlich und beauftragt die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse.“ Somit ist die oder der Vorsitzende durch die Studienseminarleiterin oder den Studienseminarleiter festgelegt. Die Vertreterin oder der Vertreter der Schule wird in der Regel von der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter benannt. Dies geschieht in der Regel im Einvernehmen mit der/dem LAK. Die Ausbilderin bzw. der Ausbilder aus dem Studienseminar wird im Einvernehmen mit dieser/diesem in der Regel durch die/den LAK benannt. Es ist zumeist eine/einer der beiden Fachausbilder/innen. In allen Fällen kann die Studienseminarleiterin/der Studienseminarleiter von den Vorschlägen der Schulleitung und des LAK abweichen.