Was passiert, wenn die Themen für die UP nicht mit dem FSL abgesprochen wurden?
Im § 26 Absatz 3 OVP steht: „Der Prüfling bestimmt für jede Unterrichtsprobe im Einvernehmen mit der Ausbildungslehrkraft oder mit der Leiterin oder dem Leiter der Ausbildungsschule das Thema der jeweiligen Unterrichtsprobe und leitet es unverzüglich schriftlich über die Ausbilderin oder den Ausbilder dem Studienseminar zur Bestätigung zu.“ Wenn der oder die Fachausbilder/in keine Kenntnis vom Thema hat, ist das ein formaler Verstoß. Dementsprechend kann die Prüfung nicht stattfinden.