Was muss ich im Krankheitsfall am Tag der Prüfung tun?
Sie müssen sofort das Sekretariat des Studienseminars informieren und ein ärztliches Attest beibringen. (§30 (2) der OVP)
Sie müssen sofort das Sekretariat des Studienseminars informieren und ein ärztliches Attest beibringen. (§30 (2) der OVP)