Kann ich mich zur Beurteilung der Schule äußern?
Nach § 18 Absatz 4 OVP haben Sie das Recht, sich innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme schriftlich zu äußern. Die schriftliche Äußerung wird dann zur Prüfungsakte genommen.
Nach § 18 Absatz 4 OVP haben Sie das Recht, sich innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme schriftlich zu äußern. Die schriftliche Äußerung wird dann zur Prüfungsakte genommen.