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Kann ich mich zur Beurteilung der Schule äußern?

Oktober 28, 2021November 10, 2021Sabine Beyer
A

Kann ich mich zur Beurteilung der Schule äußern?

Nach § 18 Absatz 4 OVP haben Sie das Recht, sich innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme schriftlich zu äußern. Die schriftliche Äußerung wird dann zur Prüfungsakte genommen.

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