Muss ich am Wochenende arbeiten, z.B. als begleitende Lehrkraft auf Wettkämpfen?

Im § 13 des Brandenburgischen Schulgesetzes stehen Informationen zur Umsetzung der Stundentafel (5-Tage Woche/ 6-Tage Woche). Die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Land Brandenburg gibt dazu auch Auskunft:

§ 5
Arbeitstage

(1) Als Arbeitstage gelten grundsätzlich die Wochentage Montag bis Freitag. Soweit keine dienstlichen Belange entgegenstehen, kann Beamten gestattet werden, auch am Sonnabend Dienst zu leisten.

(2) Soweit es dienstlich erforderlich ist, kann die Dienststellenleitung oder der Dienstvorgesetzte Dienst an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen oder zu anderen dienstfreien Zeiten anordnen. Die an diesen Tagen geleisteten Zeiten sind durch Zeitausgleich an anderen Tagen auszugleichen, der zusammenhängend gewährt werden soll.