In welchen Klassen/Kursen sollen die Unterrichtsproben stattfinden?
Dazu heißt es im § 26 Absatz 1 der OVP :“Die beiden Unterrichtsproben sollen in der Regel in verschiedenen Klassen oder Kursen der dem angestrebten Lehramt entsprechenden Schulstufe oder Schulform und spätestens bis zum Termin für die mündliche Prüfung abgelegt werden.“ Um die Breite des Lehramtes möglichst auch in der Prüfung abzubilden, orientieren wir hinsichtlich der verschiedenen Lehrämter:
Primarstufe: Eine Unterrichtsprobe in den Jahrgangsstufen 1 oder 2, die andere in den Jahrgangsstufen 3 bis 6, (wenn schulorganisatorisch möglich)
Bildungsgänge:
1. bei Einsatz an zwei Schulen: eine UP in den Jahrgangsstufen 1 bis 6, die andere in den Jahrgangsstufen 7 bis 10
2. bei Einsatz in der Grundschule: eine UP in den Jahrgangsstufen 1 bis 4, die andere in den Jahrgangsstufen 5 oder 6
3. bei Einsatz in der Oberschule: wie Lehramt mit Schwerpunkt Sek I
Schwerpunkt Sek I:
beide UP in verschiedenen Jahrgangsstufen der Sek.I
Schwerpunkt Sek II und Gymnasium:
an Gymnasien: eine UP in Jahrgangsstufen 7 bis 10/1; eine UP in den Jahrgangsstufen 10/2 bis 12 (sofern die 10/2 an der Schule curricular der Sek II zugeordnet wird)
an Gesamtschulen: ein UP in den Jahrgangsstufen 7 bis 10, die andere UP in den Jahrgangsstufen 11 bis 13
Die an den Gesamtschulen und Gymnasien vorhandenen LuBK-Klassen sind grundsätzlich der Sek.I zugeordnet und damit auch für die Absolvierung einer Unterrichtsprobe in der Sek.I zulässig.