Kann ich mir im Ausbildungscoaching eine Rückmeldung zu den von mir für das Kolloquium aufgestellten Thesen geben lassen?
Im § 8 Absatz 1 BbgLeBiG heißt es: „Die Staatsprüfung schließt den Vorbereitungsdienst ab. Mit ihr wird festgestellt, ob die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat das Ausbildungsziel erreicht hat.“ Damit handelt es sich um eine individuelle Leistung. Daher auch die Eigenständigkeitserklärungen in den schriftlichen Unterrichtsplanungen. Eine Rückmeldung im Vorfeld ist demnach nicht statthaft.