Werden Thesen, die vorab für die mündliche Prüfung gesendet werden, bewertet?
Formal gesehen: Nein!
Die Begründung ergibt sich aus dem § 27 Absatz 4 (OVP): „Der Prüfungsausschuss bewertet die Prüfungsleistung jedes Prüflings hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Fundierung, der Komplexität der Problemdarstellung, des fachlichen Gehalts der Ausführungen, der Folgerichtigkeit der Gedankenführung, der Eigenständigkeit des Urteils und der Kommunikationsfähigkeit mit einer Note.“
Inhaltlich gesehen schon.
Dazu stellt sich die Frage: Wozu dienen die Thesen? Sie können den thematischen Rahmen einer mündlichen Prüfung unterstützen, lenken und/oder spezifizieren, auch eingrenzen. Die Prüferinnen und Prüfer können sich so gezielter auf die Prüfung einstellen und sich inhaltlich auf den Prüfling einlassen. Der thematische Rahmen einer mündlichen Prüfung ist oft weit gefasst, die Thesen können helfen, eine begründete Fokussierung auf Teilaspekte zu liefern. Somit sind die Thesen nicht direkt in die Bewertung einbezogen, können aber für den Verlauf der Prüfung eine Rolle spielen. Dies gilt in besonderem Maße auch für nicht abgegebene Thesen.