Darf meine Schulleitung als Gast an der Prüfung teilnehmen?
Nein.
§ 28 der OVP regelt die zugelassenenen Zuhörenden wie folgt:

Die Schulleitung gehört zu keine der genannten Personengruppen und darf aufgrund der abschließenden Aufzählung in der Verordnung nicht teilnehmen.