Haben Seminarveranstaltungen im Studienseminar Vorrang gegenüber z.B. Dienstberatungen in Schule?

In § 16 der OVP heißt es: „(1) Die Ausbildung an den Studienseminaren erfolgt in individuellen sowie in überfachlichen und fachbezogenen Ausbildungsangeboten, die sich auf die Ausbildungsfächer beziehen, sowie in anderen Veranstaltungsformen. Diese Veranstaltungen haben grundsätzlich Vorrang vor Verpflichtungen in der Ausbildungsschule.