FAQ Kategorie: allgemeine Fragen zu Prüfungen
Fragen rund um die Staatsprüfungen
Was muss ich im Krankheitsfall am Tag der Prüfung tun?
Sie müssen sofort das Sekretariat des Studienseminars informieren und ein ärztliches Attest beibringen. (§30 (2) der OVP)
Kann ich mich zur Beurteilung der Schule äußern?
Nach § 18 Absatz 4 OVP haben Sie das Recht, sich innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme schriftlich zu äußern. Die schriftliche Äußerung wird dann zur Prüfungsakte genommen.
Wann müssen die Unterrichtsplanungen am Prüfungstag vorliegen.
Die Planungen für beide Stunden müssen eine Stunde (60 min.) vor Beginn der ersten Unterrichtsprobe vorliegen.