Prüfungen – Fragen zur mündlichen Prüfung

Mündliche Prüfung

Nein. Die Entscheidung, wie viele Thesen angeboten werden, liegt beim Prüfling. Gehen Sie aber davon aus, dass mehr als zehn Thesen für ein Prüfungsgespräch von ca. 30 Minuten zu viel sein werden.

Nein.

Im § 8 Absatz 1 BbgLeBiG heißt es: „Die Staatsprüfung schließt den Vorbereitungsdienst ab. Mit ihr wird festgestellt, ob die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat das Ausbildungsziel erreicht hat.“ Damit handelt es sich um eine individuelle Leistung. Daher auch die Eigenständigkeitserklärungen in den schriftlichen Unterrichtsplanungen. Eine Rückmeldung im Vorfeld ist demnach nicht statthaft.

Zwei Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung im Original im Studienseminar.

In der OVP steht im § 24 Absatz 1: „Für die Planung, Organisation und Durchführung der Prüfung und der Wiederholungsprüfungen sind die Studienseminare zuständig. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungsverfahren verantwortlich und beauftragt die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse.“ Somit ist die oder der Vorsitzende durch die Studienseminarleiterin oder den Studienseminarleiter festgelegt. Die Vertreterin oder der Vertreter der Schule wird in der Regel von der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter benannt. Dies geschieht in der Regel im Einvernehmen mit der/dem LAK. Die Ausbilderin bzw. der Ausbilder aus dem Studienseminar wird im Einvernehmen mit dieser/diesem in der Regel durch die/den LAK benannt. Es ist zumeist eine/einer der beiden Fachausbilder/innen. In allen Fällen kann die Studienseminarleiterin/der Studienseminarleiter von den Vorschlägen der Schulleitung und des LAK abweichen.

Formal gesehen: Nein!

Die Begründung ergibt sich aus dem § 27 Absatz 4 (OVP): „Der Prüfungsausschuss bewertet die Prüfungsleistung jedes Prüflings hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Fundierung, der Komplexität der Problemdarstellung, des fachlichen Gehalts der Ausführungen, der Folgerichtigkeit der Gedankenführung, der Eigenständigkeit des Urteils und der Kommunikationsfähigkeit mit einer Note.“

Inhaltlich gesehen schon.

Dazu stellt sich die Frage: Wozu dienen die Thesen? Sie können den thematischen Rahmen einer mündlichen Prüfung unterstützen, lenken und/oder spezifizieren, auch eingrenzen. Die Prüferinnen und Prüfer können sich so gezielter auf die Prüfung einstellen und sich inhaltlich auf den Prüfling einlassen. Der thematische Rahmen einer mündlichen Prüfung ist oft weit gefasst, die Thesen können helfen, eine begründete Fokussierung auf Teilaspekte zu liefern. Somit sind die Thesen nicht direkt in die Bewertung einbezogen, können aber für den Verlauf der Prüfung eine Rolle spielen. Dies gilt in besonderem Maße auch für nicht abgegebene Thesen.