Fragen zur Freistellung
Dienstbefreiung
Für besondere Anlässe ist eine Freistellung vom Seminar möglich (z.B. Wandertag, Klassenfahrt, andere dienstliche Veranstaltungen). Die Freistellung muss in jedem Einzelfall beim Leiter des Studienseminars beantragt werden. Das Votum der betroffenen Seminarleiterin oder des betroffenen Seminarleiters ist dem Antrag beizufügen. Dieser Antrag wird geprüft und dann genehmigt oder abgelehnt.
Sie melden sich umgehend per E-Mail oder telefonisch krank (E-Mail: 5-fach Verteiler bedeutet, Sekretariat des StS, AC, beide Fachausbilder, Schule). Bei eigener Krankheit bis zu drei Tagen (einschließlich Wochenenden und Feiertagen) ist eine Krankmeldung ohne ärztliche Bescheinigung möglich. Nutzen Sie dafür das Formular des Studienseminars (Geben Sie Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen und das Geburtstdatum an.) Die originalen Krankenscheine bei Krankheit, die länger als drei Tage andauert, senden Sie über das Studienseminar an die Personalstelle.
Bei eigener Krankheit von bis zu maximal drei Tagen (einschließlich Wochenende und Feiertagen) ist eine Krankmeldung ohne ärztliche Bescheinigung möglich. Hierzu nutzen Sie bitte das Formular des Studienseminars. Geben Sie auf dem Formular Ihren vollständigen Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum an. Informieren Sie per E-Mail Ihre Schule und außerdem Ihre AC und Fachausbilder/innen.
In der Regel ja. Es sollte Ihnen ermöglicht werden, in Ihrer Ausbildungszeit einmal an einer mehrtägigen Klassenfahrt teilzunehmen.