Fragen zu Seminaren
Fragen zu Seminaren
Zu bestimmten Themen ist dies mit Zustimmung des zu besuchenden Fachausbilders möglich.
Diese Vorgaben gelten für alle Auszubildende sowie für die Ausbilderinnen und Ausbilder.
In § 16 der OVP heißt es: „(1) Die Ausbildung an den Studienseminaren erfolgt in individuellen sowie in überfachlichen und fachbezogenen Ausbildungsangeboten, die sich auf die Ausbildungsfächer beziehen, sowie in anderen Veranstaltungsformen. Diese Veranstaltungen haben grundsätzlich Vorrang vor Verpflichtungen in der Ausbildungsschule.„
Für besondere Anlässe ist eine Freistellung vom Seminar möglich (z.B. Wandertag, Klassenfahrt, andere dienstliche Veranstaltungen). Die Freistellung muss in jedem Einzelfall beim Leiter des Studienseminars beantragt werden. Das Votum der betroffenen Seminarleiterin oder des betroffenen Seminarleiters ist dem Antrag beizufügen. Dieser Antrag wird geprüft und dann genehmigt oder abgelehnt.
Exkursionen und auswärtige Seminare können ein wertvoller Bestandteil der Ausbildung sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es auf Grund der Ausbildungsorganisation mitunter Auswirkungen auf andere Seminare geben könnte. Im Sinne der Fairness sind Veranstaltungen zu vermeiden, die in die Zeitfenster anderer Seminare reichen. Dies wurde auf der AC-Teamsitzung am 02.11.2021 erneut bestätigt.